Jeder benötigt eine Arbeit. Viele befinden sich in einem Arbeitsverhältnis und sind von den Anweisungen ihres Arbeitgebers abhängig. Was sie vom Unternehmertum unterscheidet, ist die eigenverantwortliche und selbstständige Betätigung. Der Unternehmer trifft selbst die Entscheidung, welchen Auftrag er wann ausführen möchte. Um sich in dieser Königsdisziplin zu bewähren, muss der zukünftige Firmenlenker einige wichtige Anforderungen erfüllen. Kurse zum Thema Unternehmensgründung finden Sie hier.
Zuerst fragt sich der neue Unternehmer, ob er sein neues Unternehmen sofort als Vollkaufmann oder erst als Nebengewerbe starten möchte. Als Vollkaufmann tritt er sofort nach der offiziellen Gründung in alle kaufmännischen Rechte und Pflichten ein. Kommt das Nebengewerbe infrage, befindet er sich entweder noch in einem Arbeitsverhältnis oder ist arbeitslos.Im nächsten Schritt prüft der Gründer, ob er als vollhaftender Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ins Geschäftsleben eintreten möchte. Hier kommt es auch auf die Größe des zu gründenden Unternehmens sowie das aufzubringende Kapital an.
Wer kann dem frisch gebackenen Unternehmer helfen?
Ein wesentlicher Aspekt ist die Geschäftsidee. Welche Art von Dienstleistung möchte der Unternehmer anbieten? Oder soll es eine Verkaufsplattform sein, auf der er mit verschiedenen Artikeln handelt?
Verfügt der Unternehmer über das von ihm benötigte Eigenkapital, muss er kein Fremdkapital aufnehmen. Sollte er aber auf diese Alternative zurückgreifen, sind auf jeden Fall ein realistischer Business- und Budgetplan erforderlich. Als Ansprechpartner bieten sich verschiedene Spezialisten an, die ihrerseits den Jungunternehmer effektiv bei der Beschaffung von finanziellen Mitteln und der Vermittlung von Geschäftskontakten unterstützen.
Als Berater kommen verschiedene Venture-Capital-Geber, die Industrie- und Handelskammer oder ein Steuerberater infrage. Er kann sich auch an die Business Angels oder ein Gründernetzwerk wenden. Business Angels sind erfolgreiche Unternehmer, die es sich zur Aufgabe machen, Jungunternehmern beim Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
Hat sich der Firmengründer entschieden, kann er sich an eine Unternehmensberatung wenden. Die Honorare werden auf Antrag als Zuschüsse oder Darlehen gewährt. Der Antrag muss über die Hausbank bei der zuständigen Behörde gestellt werden, die die Fonds des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft verwalten.
Wie meldet sich der Unternehmer beim Gewerbe- und Finanzamt an?
Jeder Existenzgründer hat sein Unternehmen beim Finanzamt und gegebenenfalls beim Gewerbeamt der Gemeinde anzumelden. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass er ab einem bestimmten Umsatz Steuern zahlt. Die Anmeldung ist jedoch auch von der gewählten Rechtsform abhängig. Das gilt sowohl für den Neben- als auch den Hauptberuf. Ab einem gesetzlich definierten Umsatz oder einer bestimmten Anzahl von verkauften Artikeln wird aus dem Neben- immer ein Hauptgewerbe mit allen Rechten und Pflichten. Ein Nebengewerbe bietet sich an, wenn der Steuerpflichtige bereits einer Hauptbeschäftigung nachgeht oder vorübergehend arbeitslos gemeldet ist.
Wie und wann erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Kammer?
Anmeldungen bei der Berufsgenossenschaft sowie allen Sozialversicherungsträgern
Dazu kommt die zuständige Berufsgenossenschaft. Hier herrscht ebenfalls eine Beitragspflicht. Sie hängt mit den Rechten und Pflichten zusammen, die sich beispielsweise bei einem Betriebsunfall des Eigentümers oder seines Mitarbeiters ergeben. Kommt es zu einem solchen Unfall, bezahlt die zuständige Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten. Allerdings lässt sie sich den Unfallhergang detailliert schildern und überprüft im Einzelfall den jeweiligen Betrieb oder die Baustelle. Um diese Leistung erbringen zu können, zieht der Träger den gesetzlich festgelegten Beitrag ein.
Unternehmer müssen ihre angestellten Mitarbeiter bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anmelden und monatlich im Voraus einen gesetzlich festgelegten Beitrag zahlen. Bei Freiberuflern gibt es abweichende Regelungen, die bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern erfragt werden können.
Muss die Anmeldung beim Handelsregister erfolgen?
Jeder hat schon vom Handelsregister gehört. Gründet der Unternehmer eine GmbH oder AG, ist er zur ordnungsgemäßen Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Gleiches gilt für die Personengesellschaften wie die KG und die OHG. Die damit verbundenen Kosten kann der Inhaber im Rahmen seines Jahresabschlusses absetzen. Kleinunternehmer und Freiberufliche können, müssen sich jedoch nicht eintragen lassen. Mit der kostenpflichtigen Eintragung steigen jedoch die Chancen, namhafte und respektable Geschäftspartner zu finden.
Wann greifen gewerbliche Schutzrechte?
Eine interessante Geschäftsidee ist meistens mit einem einprägsamen Namen verbunden, der über die Internetpräsenz schnell verbreitet wird und somit die Geschäfte des Unternehmens fördert. Der Gründer muss jedoch darauf achten, dass die von ihm gewählten Namen, Symbole und Logos nicht schon von einem anderen Unternehmen geschützt werden.
Der Weg zur optimalen RaumgestaltungNachdem der Unternehmer alle bürokratischen Hürden genommen hat, sieht er sich nach einem Büro um. Hier kann er entweder die Räumlichkeiten in einer geschäftlich respektablen Lage mieten oder auch kaufen. Nun kümmert er sich um die geeignete Ausstattung. Hierzu gehört das Mobiliar, das in Modulbauweise in fast jedes Büro passt. Damit er seine komplette Ausstattung aus einer kompetenten Hand beziehen kann,
Eine alltagstaugliche Beleuchtung ist genauso wichtig wie ein geeigneter Boden. Am besten arbeiten der Chef und seine Mitarbeiter in Räumen, in dem der Geräuschpegel gut und die Akustik optimal sind. Um sowohl am Morgen als auch am Abend gut sehen zu können, lässt sich der Unternehmer von ausgezeichneten Büroausstattern und Elektrikern beraten. Oft kann er in einem kundenorientierten Studio die Wirkung verschiedener Lampen und Strahler testen. Da die technischen Geräte vor elektrischen Aufladungen geschützt werden müssen, sollte der Fußboden aus einem Material bestehen, das sich nicht elektrostatisch auflädt.
Fazit
Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss sich im Vorfeld ausführlich informieren. Es gibt zahlreiche Berater, die mit Ratschlägen und Beziehungen helfen können. Außerdem kann der Interessent auf verschiedene Förderungen zurückgreifen, für die er jedoch einen Business- und Budgetplan benötigt. Bei der Erstellung sind beispielsweise verschiedene Institutionen, Unternehmens- und Steuerberater behilflich.
Dazu kommen Anmeldungen beim Finanzamt, der Ordnungsbehörde sowie unterschiedlichen Kammern. Der Beitritt ist vom gewählten Beruf und dem gegründeten Unternehmen abhängig. In einigen Fällen sind spezielle berufliche Abschlüsse erforderlich, ohne die die Tätigkeit nicht ausgeübt werden darf. Während Kapitalgesellschaften ins Handelsregister einzutragen sind, können beispielsweise Freiberufliche die Option in Abhängigkeit zu ihrem Standesrecht wählen.
Für jedes Büro benötigt der Unternehmer eine Einrichtung, die den funktionalen und praktischen Gegebenheiten Rechnung trägt. Dabei sollte man auf die Möbel in Modulbauweise, eine gute Beleuchtung und eine ausgezeichnete Bestuhlung achten. Ferner benötigt das Büro neben der obligatorischen Hard- und Software eine optimale Beleuchtung und einen elektrostatisch gesicherten Fußboden.