Treten Flugverspätungen auf, müssen die Passagiere dies nicht unbeachtet hinnehmen. Bei erheblichen Zeitverzögerungen besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung. Die Ersatzleistung ist abhängig von der jeweiligen Flugdistanz und dem Verspätungszeitraum.
Rechtlicher Anspruch auf eine Flugverspätung Entschädigung: Bei Flugreisen gilt – gleich wie bei anderen Reisen über Anbieter – ein Entschädigungsrecht bei erheblichen Verzögerungen. Das EU-Recht besagt, dass die Fluggesellschaft eine Entschädigungszahlung leisten muss, wenn der Flug mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt. Die exakte Entschädigungssumme wird jedoch nicht festgehalten. Sie ist abhängig von der jeweiligen Flugdistanz, sodass sie zwischen 250 und 600 Euro betragen kann.
Ergänzend besitzt jeder Passagier ein Anrecht auf Serviceleistungen wie kostenlose Essensgutscheine oder Übernachtungen im Hotel. Liegt eine Verspätung von mehr als fünf Stunden vor, besteht sogar das Anrecht auf eine Gesamterstattung des Flugticketpreises. Hier gilt die Voraussetzung, dass der Passagier den Flug nicht mehr antreten möchte. Findet der Flug trotz massiver Verspätung dennoch statt, besteht lediglich ein Anspruch auf Ersatzzahlungen und -leistungen.
Distanz als Entscheidungsfaktor
Während Ersatzleistungen wie kostenlose Übernachtungen oder Essensgutscheine bereits nach zwei Stunden Verspätung durch die Fluggesellschaft angeboten werden müssen, greift die Ersatzzahlung erst nach Minimum drei Stunden. Die Höhe der Entschädigungszahlungen wird anhand der Flugdistanz gemessen. In der EU-Verordnung für Fluggastrechte sind vier unterschiedliche Entschädigungsbeträge erfasst. Für die Berechnung der Ausgleichszahlung gilt die Verspätung bei Ankunft und nicht bei Abflug.
Die niedrigste Entschädigungssumme beträgt 250 € für eine Flugstrecke innerhalb der EU bis zu einer Distanz von 1.500 km und einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel. 300 € als Summe können gelten gemacht werden, wenn die Flugstrecke nicht innerhalb der EU liegt und über 3.500 km beträgt. Hier muss die Verspätung am Endziel zwischen drei und vier Stunden betragen. Für eine Entschädigung von 400 € existieren zwei Distanzen. Außerhalb der EU muss die Strecke zwischen 1.500 und 3.500 km ausmachen, innerhalb der EU 1.500 km. Auch hier gilt eine Mindestverspätung von drei Stunden. Wer mindestens vier Stunden Verspätung am Endziel verzeichnet und über 3.500 km außerhalb der EU fliegt, besitzt einen Anspruch auf 600 € Entschädigung.
Beträgt die Verspätung weitaus mehr als vier Stunden innerhalb und außerhalb der EU, können andere Entschädigungen in Anspruch genommen. Ab einem Zeitraum von fünf Stunden bei allen Flügen können sämtliche Passagiere die Rückerstattung des Flugtickets einfordern. Die Rückerstattung sowie die Serviceleistungen in diesen Fällen dürfen zusätzlich zu den Schadenersatzzahlungen der Airline akzeptiert werden.
Achtung bei Anschlussverbindungen
Die Ersatzzahlungen für verspätete Flüge gilt nicht nur für Direktflüge. Verpasst ein Passagier seinen Anschlussflug, da es sich um eine Zubringerverbindung handelt, kann er hier ebenso eine Entschädigung einfordern. Sorgt die erste Verspätung für eine weitere Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel, dürfen Passagiere Ersatzleistungen und -zahlungen einfordern. Damit für beide Flüge Verspätungszahlungen erfolgen, müssen diese jedoch zuvor als eine gemeinsame Reise gebucht werden.
Nicht immer ein Anspruch
Ob ein Anspruch auf Entschädigungen besteht, hängt wesentlich von der Gesamtlage ab. Nur rund 65 Prozent aller Flüge innerhalb der EU fallen unter das Gesetz. In diesen Fällen muss die Fluggesellschaft den Ersatz in Form von Leistungen oder Zahlungen tätigen. Abhängig ist dieses Vorgehen von der Airline. Nur wenn diese die Verspätung von mindestens drei Stunden hätte verhindern kann, muss eine Flugverspätung Entschädigung erfolgen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie etwa einem Vogelschlag darf die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden.
Recht für alle Passagiere
Bei einer Flugverspätung Ersatzzahlung einzufordern, gestaltet sich als Recht für alle Passagiere. Um Leistungen oder Geld zu erhalten, müssen jedoch einige Voraussetzungen gelten. Eine Mindestverspätung von drei Stunden am Ankunftsziel gilt für sämtliche Flüge innerhalb und außerhalb der EU. Ersatzleistungen hingegen sollten bereits ab zwei Stunden Verspätung angefragt werden. Rückerstattungen sind ab fünf Stunden möglich. Bei allen Fällen muss jedoch die Airline Schuld sein, da ansonsten kaum Möglichkeiten für Entschädigungen existieren.