MT: E-Bike als Dienstfahrzeug? Problemlos möglich

E-Bike

MD: Die Anschaffung eines E-Bikes als Dienstfahrzeug kann sich für Unternehmen und Arbeitnehmer lohnen – und den Dienstwagen oft sogar ersetzen.

E-Bike als Ersatz für den Dienstwagen?

Ein Fahrrad als Dienstfahrzeug? Das geht, und das sogar in der E-Variante. Seit 2019 können auch steuerliche Vergünstigungen für dienstlich genutzte E-Bikes geltend gemacht werden. Die Anschaffung eines Dienstrads kann sich also für Unternehmen und Arbeitnehmer lohnen.

Was ist überhaupt ein E-Bike?

Als E-Bike, Elektrofahrrad oder Pedelec wird gemeinhin ein einspuriges Fahrrad mit zusätzlichem Elektromotor bezeichnet. Fristeten sie lange ein “Exoten-Dasein”, haben sich E-Bikes zu Beginn der 2010er-Jahre hierzulande etabliert. Grund dafür sind Verbesserungen im Bereich der Antriebsmodule. Diese sind mit den Jahren immer kleiner und leichter geworden.

Etwa zu dieser Zeit übertraf der Bestand an Elektrofahrrädern in Deutschland erstmals die Marke von einer Million. 2021 wurden trotz großer Lieferschwierigkeiten der Fahrrad-Industrie knapp zwei Millionen Exemplare verkauft.

Die Aufladung der Akkus kann mit dem passenden Ladekabel an ganz normalen Steckdosen erfolgen. Es gibt aber auch spezielle Ladegeräte und öffentliche Ladestationen. Ein Ladezyklus dauert je nach Modell und Ladegerät mehrere Stunden. Gemäß Herstellerangaben bieten moderne Akkus eine Reichweite von 130 bis 200 Kilometern.

E-Bikes und normale Fahrräder sind sich zum Teil sehr ähnlich. Sie unterscheiden sich andererseits aber auch in vielerlei Hinsicht. In diesem Artikel soll aber vor allem eine Gegenüberstellung von Pedelecs und dem Auto als klassisches Dienstfahrzeug im Vordergrund stehen.

E-Bike als Dienstfahrzeug erwerben

Dienstfahrräder werden steuerlich ähnlich wie Dienstwagen behandelt. Der Arbeitgeber kann die Anschaffung eines E-Bikes als Betriebsausgabe geltend machen und über sieben Jahre abschreiben. Es gibt aber Unterschiede im Detail.

Darf ein Arbeitnehmer sein E-Bike auch privat außerhalb der Arbeitszeit nutzen, hat er dadurch einen geldwerten Vorteil. Dann muss das Bike wie ein Dienstwagen versteuert werden. Seit 2020 aber mit einem geringeren Satz von 0,25 Prozent (zuvor: 1 Prozent). Bei einem 2000 Euro teuren Pedelec beträgt der geldwerte Vorteil demnach 5 Euro im Monat. Für diesen Betrag muss der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Einkommen Steuern und Sozialabgaben abführen.

Die Option zur Privatnutzung sollte in einem Überlassungsvertrag oder einem Zusatz zum Arbeits­vertrag geregelt werden. Damit haben beide Seiten Sicherheit. Fahrräder und E-Bikes als Gehaltsextra sind seit 2019 sogar komplett steuerfrei.

Geleaste Diensträder können vom Arbeitnehmer nach Ende des Vertrags übernommen werden. Das Finanzamt nimmt für die steuerliche Beurteilung pauschal einen Restwert von 40 Prozent an. Der daraus resultierende geldwerte Vorteil muss ebenfalls versteuert werden.

Im (beruflichen) Alltag erweisen sich E-Bikes übrigens als ziemlich pflegeleicht. Aktuelle Modelle benötigen kaum Wartung. Wichtig ist, es sauber zu halten, insbesondere die Kette. Diese sollte regelmäßig mit einem geeigneten Produkt geschmiert werden. Darüber hinaus sollten die Bremsbeläge im Auge behalten werden. Vergleichen Sie das mal mit den regelmäßig notwendigen Werkstattbesuchen eines Dienstwagens.

Pro & Contra E-Bike

Nachfolgend möchten wir stichwortartig noch einmal zusammenfassen, welche Punkte für und gegen die Anschaffung eines E-Bikes im Business-Umfeld sprechen:

Pro

  • leichter zu fahren als ein herkömmliches Fahrrad
  • Erhebungen lassen sich damit leichter erklimmen
  • positiver Einfluss auf die Gesundheit
  • deutlich umweltfreundlicher als ein Auto
  • wenn der Akku leer ist, kann immer noch gefahren werden fahren
  • wertbeständig mit hohem Wiederverkaufswert auf dem Gebrauchtmarkt
  • bis zu 200 Kilometer Reichweite mit einer Akkuladung
  • flexibler im Stadtverkehr und weniger anfällig für Staus
  • günstiger Anschaffungspreis im Vergleich zu einem Auto
  • steuerliche Vergünstigungen
  • relativ wartungsarm

Contra

  • E-Bikes sind schwerer und sperriger als normale Fahrräder
  • werden sehr häufig gestohlen
  • deutlich teurer in der Anschaffung als ein herkömmliches Fahrrad
  • als Dienstfahrzeug nur im Nahbereich geeignet
  • Risiko, verschwitzt oder vom Regen durchnässt bei Terminen zu erscheinen
  • Beladekapazität sehr stark begrenzt

Fazit

E-Bikes liegen total im Trend – und sind eine umweltfreundliche Alternative zu Autos, aber auch zu klassischen Fahrrädern. Eine Anschaffung kann unter Umständen auch im geschäftlichen Kontext Sinne ergeben. Wer ernsthaft mit dem Kauf eines E-Bikes liebäugelt, findet hier mehr Informationen.

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